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Extensible Stylesheet Language (automatische Übersetzung)

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4,2,5. Stapeln Von Begrenzungen Dieser Abschnitt definiert den Begriff der blockieren-stapelnden Begrenzungen und Begrenzungen Inline--stapelnd Mit.einbeziehen Bereiche. Diese werden als bestellte Relationen d.h. wenn A definiert und B haben Sie eine stapelnde Begrenzung, die sie nicht neces- bedeuten Sie sarily dieses B und A haben Sie eine stapelnde Begrenzung. Diese Definitionen sind rekursiv in der Natur und einiges Fälle können nach einfacheren Fällen von der gleichen Definition abhängen. Dieses ist nicht Kreisförmigkeit aber eher eine Konsequenz von der Rekursion. Die Absicht der Definitionen ist, Bereiche auf jedem möglichem Niveau des Baums zu kennzeichnen, die nur haben Raum zwischen ihnen. Die Bereich-Kategorie Merkmal ist ein aufgezählter Wert, der xsl-normal ist für einen Bereich, der mit anderem gestapelt wird Bereiche in der Reihenfolge. Ein Normal Bereich ist ein Bereich, für den dieses Merkmal xsl-normal ist . Eine Seite-Niveau-heraus-von-Linie Bereich ist ein Bereich mit Bereich-Kategorien- Xslfußnote xsl-vor-schwimmen Sie oder xsl-örtlich festgelegt Plazierung dieser Bereiche ist gesteuert durch den fo:page-sequencevorfahr seines erzeugenden Formatierungsgegenstandes. A Hinweis-Niveau-heraus-von Linie Bereich ist ein Bereich mit Bereich-Kategorie xsl-Seite-schwimmen Sie oder xsl-absolut ; Plazierung dieser Bereiche wird vorbei gesteuert der Formatierungsgegenstand, der den relevanten Hinweis-Bereich erzeugt. Ein Anker Bereich ist ein Bereich mit Bereich-Kategorien- xsl- Anker ; Plazierung dieser Bereiche ist willkürlich und beeinflußt nicht das Stapeln. Bereiche mit der Bereich-Kategorie gleich ein von xsl-normalem Xslfußnote oder xsl-vor-schwimmen Sie werden definiert, um stapelbar zu sein anzeigend, daß sie sind angenommen, richtig gestapelt zu werden. Blockieren-Stapeln von Begrenzungen Wenn P ist ein Blockierenbereich, dann dort ist ein vorangehender Zaun P wenn P ist ein Hinweis-Bereich oder wenn die Rand-vor-Breite oder Auffüllen-vor-Breite von P seien Sie ungleich null. Ähnlich gibt es ein Zaunfolgen P wenn P ist ein Hinweis-Bereich oder wenn die Rand-nach-Breite oder die Auffüllen-nach-Breite von P seien Sie ungleich null. Wenn A und B sind stapelbare Bereiche und S ist eine Reihenfolge von Raum-Spezifikationselementen (sehen Sie § 4,3 - Räume und Zustand ality auf Seite 23), wird ihm das definiert A und B haben das blockieren-Stapeln von Begrenzung S wenn irgendein vom folgenden Bedingungeinflüsse: 1. B ist ein Blockierenbereich, deren erste normale Kind ist A und S ist die Reihenfolge, die aus dem Raum besteht vorher von B . 2. A ist ein Blockierenbereich, deren letzte normale Kind ist B und S ist die Reihenfolge, die aus dem Raum besteht nachher von A . 3. A und B sind beide Blockierenbereiche und irgendein a. B ist der folgende stapelbare Geschwisterbereich von A und S ist die Reihenfolge, die aus Raum-nach A besteht und Raum-vor B b. B ist das erste normale Kind eines Blockierenbereichs P B nicht ist ein Linie-Bereich, dort ist kein Zaun, der P vorangeht A und P haben Sie eine blockieren-stapelnde Begrenzung S ' und S besteht aus S ' gefolgt von Raum-vor B oder c. A ist das letzte normale Kind eines Blockierenbereichs P A nicht ist ein Linie-Bereich, dort ist kein Zaun nach P P und B haben Sie eine blockieren-stapelnde Begrenzung S- '' und S besteht aus Raum-nach von A vorbei gefolgt S ' '. d. A hat s einer blockieren-stapelnde Begrenzung mit einem Blockierenbereich E E hat ein blockieren-stapelndes '' der Begrenzung S mit B , E ist leer (d.h., es hat nullrand, Auffüllen und Blockieren-Weiterentwicklungmaß und kein normales chil- dren) und S besteht aus s gefolgt vom S'' . + Der Gebrauch "stapelbaren" in zwei Plätzen in der oben genannten Definition darf Begrenzungen blockieren-stapeln, um zwischen zuzutreffen Bereiche der Bereich-Kategorie xsl-vor-schwimmen oder Xslfußnote . Extensible Markup Language (XSL) Seite 18 von 400 BereichscModell
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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