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Extensible Stylesheet Language (automatische Übersetzung)

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1. Für jeden Inline--Bereichsnachkommen I von P der Beginnenrand, der Ende-Rand, der Vorrand und der Nachrand von Verteilung-Viereck von I seien Sie zu entsprechenden Rändern des Inhalt-Viereckes vom nächsten parallel VorfahrenHinweis-bereich von I . 2. Für jedes Paar normale Bereiche I und I ' im Unterbaum unterhalb P wenn I und I ' haben Sie eine Inline--stapelnde Begrenzung S , dann der Abstand zwischen den angrenzenden Rändern von I und I ' ist mit der auferlegten Begrenzung gleichbleibend durch die entschlossenen Werte der Raum-Spezifikationselemente in S . 3. Für irgendeinen Inline--Bereichsnachkommen I von P der Abstand in der Verschiebenrichtung von der dominierenden Grundlinie von P zum Ausrichtung-Punkt von I entspricht dem Versatz zwischen der dominierenden Grundlinie von P und die Grundlinie von P Entsprechen dem Ausrichtung-Grundlinienmerkmal von I plus die Summe von verschiebt sich für I und alle von seinen Vorfahren, die Nachkommen von P sind . Das erste summand wird berechnet, um Mischschreibenssysteme mit unterschiedlichen Grundlinienarten zu entschädigen, und die anderen summands beziehen überlegte Grundlinienverschiebungen für Sachen wie Hochzeichen und Tiefzeichen mit ein. 4,6,2. Glyph-Bereiche Der allgemeinste Inline--Bereich ist ein Glyphbereich, der die Darstellung für einen Buchstaben enthält (oder Putzfrau acters) in einem bestimmten Schriftkegel. Ein Glyphbereich hat einen dazugehörigen Nominalschriftkegel festgestellt durch die typographischen Merkmale des Bereichs, die auf zutreffen Sie seine Textdaten und eine Glyphlagebestimmung festgestellt durch seinen Schreiben-Modus und Hinweis-Lagebestimmung, die stellen Sie die Lagebestimmung des glyph fest, wenn sie übertragen wird. Der Ausrichtung-Punkt und der Dominierend-Grundliniebezeichner eines Glyphbereichs werden entsprechend dem Schreiben zugewiesen System im Gebrauch (z.B., die glyphgrundlinie in den westlichen Sprachen) und werden benutzt, um Plazierung von inline zu steuern Bereichsnachkommen eines Linie-Bereichs. Der Formatierer kann Inline--Bereiche mit unterschiedlicher Inline--Weiterentwicklung erzeugen Richtungen von ihrem Elternteil zum Unterbringen des korrekten Inline--Bereichs, der im Fall Mischschreibens stapelt Systeme. Ein Glyphbereich hat keine Kinder. Sein Blockieren-Weiterentwicklungmaß und Tatsächlich-Grundlinietabelle sind dieselben für alle glyphs in einem Schriftkegel. Anpassende Implementierungen können beschließen, das Blockieren-Weiterentwicklungmaß zu berechnen für einen glyphbereich basiert auf der tatsächlichen glyphgröße anstatt dem Verwenden einer allgemeinen Größe für alle glyphs in einem Schriftkegel. 4,7. BestellencBegrenzungen 4,7,1. Allgemeine BestellencBegrenzungen Eine Teilmenge S von den Bereichen, die zu einem Formatierungsgegenstand zurückgebracht werden, wird richtig bestellt benannt wenn die Bereiche in dieser Teilmenge haben Sie den gleichen Auftrag wie ihre erzeugenden Formatierungsgegenstände. Spezifisch wenn A 1 und A 2 sind Bereiche in S zurückgegangen durch Kind wendet Formatierung F ein 1 und F 2 wo F 1 geht F voran 2 dann A 1 muß A vorangehen 2 im Pre-order traversal Auftrag des Bereichsbaums. Wenn F 1 Gleichgestellte F 2 und A 1 wird vor A zurückgegangen 2 dann A 1 muß A vorangehen 2 in der Vorauftrag-traversal des Bereichsbaums. Für jeden Formatierungsgegenstand F und jede Bereich-Kategorie C ging die Teilmenge, die aus den Bereichen besteht, zu F zurück mit Bereich-Kategorie C muß richtig bestellt werden, ausgenommen, wo anders spezifiziert worden. 4,7,2. Linie-Gebäude Dieser Abschnitt beschreibt die bestellenbegrenzungen, die auf das Formatieren eines fo:block oder des ähnlichen Blockierenniveaus zutreffen Gegenstand. BestellencBegrenzungen Seite 31 von 400 Extensible Markup Language (XSL)
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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